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Landgericht Düsseldorf, 2 a O 437/00

Datum:
04.04.2001
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 a O 437/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2001:0404.2A.O437.00.00
 
Tenor:

Die .Beklagte wird verurteilt, durch schriftliche Erklärung die Internetdomain X gegenüber der zuständigen Vergabestelle, Frankfurt/Main, freizugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits .

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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