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Landgericht Düsseldorf, 23 S 221/01

Datum:
12.12.2001
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 221/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2001:1212.23S221.01.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

gegen

hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21.11.2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, die Richterin am Landgericht x und die Richterin x

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.03.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.988,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.01.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 l ZPO abgesehen.

 
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