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Landgericht Düsseldorf, 34 O 92/00

Datum:
06.12.2000
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 O 92/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2000:1206.34O92.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

 
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