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Landgericht Düsseldorf, 21 S 110/99

Datum:
20.04.2000
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 110/99
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2000:0420.21S110.99.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 13. April 2ooo durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X und die Richterinnen am Landgericht Y und Z

für

Recht

erkannt:

Auf die Berufung des Klägers gegen das am 2o. Januar 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (44 C 88o6/98) wird dieses abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger DM 2.ooo,- nebst 4 % Zinsen seit dem o3. o4. 1998 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechts-streits.

 
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