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Landgericht Düsseldorf, 11 O 23/00

Datum:
27.06.2000
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 23/00
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2000:0627.11O23.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,00 DM, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch erbracht werden in Form der Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse.

 
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