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Landgericht Düsseldorf, 2b O 4/98

Datum:
04.08.1999
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2b O 4/98
ECLI:
ECLI:DE:LGD:1999:0804.2B.O4.98.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger DM 2.228,56 nebst 4 % Zinsen seit dem 27.07.1996 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % das beklagte Land.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 3.000,-- abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von DM 2.000,-- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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