Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4 O 423/96

Datum:
30.11.1998
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 O 423/96
ECLI:
ECLI:DE:LGD:1998:1130.4O423.96.00
 
Tenor:

I.

Gegen die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 13. Dezember 1996 unter Ziffer I ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,-- DM, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft für je 5.000,— DM, zu vollstrecken an einem der Geschäftsführer der Schuldnerin als gesetzlichem Vertreter, festgesetzt.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

III.

Der Streitwert wird auf 200.000,-- DM festgesetzt

 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank