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Landgericht Düsseldorf, 4 O 366/97

Datum:
15.01.1998
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 366/97
ECLI:
ECLI:DE:LGD:1998:0115.4O366.97.00
 
Tenor:

für R e c h t :

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig voll-streckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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