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Amtsgericht Ratingen, 8 C 385/15

Datum:
09.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Ratingen
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 385/15
ECLI:
ECLI:DE:AGME3:2017:0809.8C385.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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