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Amtsgericht Ratingen, 11 C 54/16

Datum:
22.11.2016
Gericht:
Amtsgericht Ratingen
Spruchkörper:
11. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 54/16
ECLI:
ECLI:DE:AGME3:2016:1122.11C54.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I.        Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.200,24 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2016 zu zahlen.

II.      Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 281,30 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2016 zu zahlen.

III.   Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

IV.   Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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