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Amtsgericht Ratingen, 10 C 75/15

Datum:
07.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Ratingen
Spruchkörper:
Verkündet am 07.01.2016 Anders, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 75/15
ECLI:
ECLI:DE:AGME3:2016:0107.10C75.15.00
 
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten abzuwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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