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Amtsgericht Neuss, 83 C 959/20

Datum:
12.11.2020
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
83. Zivilabteilung Amtsgericht Neuss
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
83 C 959/20
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2020:1112.83C959.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 70,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.05.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die außergerichtlichen Anwalts-kosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56% und die Beklagte zu 44%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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