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Amtsgericht Neuss, 85 C 1982/18

Datum:
31.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Abteilung 85
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
85 C 1982/18
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2019:0131.85C1982.18.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Von den gerichtlichen Kosten trägt die Klägerin 91 %, der Beklagte zu 2  9 Prozent.

Von den außergerichtichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 2  9 %, den Rest trägt die Klägerin selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 trägt die Klägerin 91 %., den Rest trägt der Beklagte zu 2  selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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