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Amtsgericht Neuss, 90 C 2716/12

Datum:
16.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
90. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
90 C 2716/12
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2013:0116.90C2716.12.00
 
Schlagworte:
Bonus, Neukunde
Normen:
BGB § 241
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, einen Bonus in Höhe von 140,00 € mit der ersten Jahresrechnung für die Stromlieferung nach zwölf Monaten zu Gunsten des Klägers zu verrechnen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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