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Amtsgericht Neuss, 78 C 5204/12

Datum:
18.07.2013
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
78. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
78 C 5204/12
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2013:0718.78C5204.12.00
 
Schlagworte:
Preiserhöhung Gaslieferungsvertrag Sonderkündigungsrecht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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