Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Neuss, 91 C 3589/12

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
91. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
91 C 3589/12
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2012:1219.91C3589.12.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 19 S 6/13
Schlagworte:
Wirtschaftswesen der WEG, Rückerstattung Hausgeld
Normen:
§ 812 Abs. 1 BGB; § 28 WEG
Leitsätze:

Ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung der auf eine unwirksame Jahresabrechung entrichteter Hausgelder ist nicht schon durch das Wirtschaftswesen der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschlossen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.954,26 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.6.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt von den Kosten des Rechtsstreits 70% und der Kläger 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank