Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Neuss, 84 C 5219/11

Datum:
14.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
84. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
84 C 5219/11
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2012:0614.84C5219.11.00
 
Schlagworte:
Einrohrheizung, WEG, Jahresabrechnung, Heizkosten
Normen:
WEG § 21 Abs. 4; BGB § 242; HKV §§ 3, 7
 
Tenor:

Der auf der Eigentümerversammlung vom 10.11.2011 zu TOP 1 gefasste Beschluss über die Jahresabrechnung für das Kalenderjahr 2010 einschließlich der sich daraus ergebenden Hausgeldeinzelabrechnungen wird für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank