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Amtsgericht Neuss, 85 C 4730/09

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
85. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
85 C 4730/09
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2010:0121.85C4730.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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