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Amtsgericht Neuss, 87 C 397/08

Datum:
01.07.2008
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
87. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
87 C 397/08
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2008:0701.87C397.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.142,40 € nebst Zin-sen in Höhe von 4 % seit dem 14.07.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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