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Amtsgericht Neuss, 75 C 4990/06

Datum:
03.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
durch den Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
75 C 4990/06
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2007:0503.75C4990.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages verlangen.

 
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