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Amtsgericht Neuss, 70 C 1850/06

Datum:
10.08.2006
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
durch die Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
70 C 1850/06
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2006:0810.70C1850.06.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, die Leistungsphase 9 im Sinne des § 15 Abs. 2 HOAI bei dem Objekt ...... Dachgeschoss links, zu erbringen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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