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Amtsgericht Neuss, 80 C 1269/05

Datum:
30.11.2005
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
80. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
80 C 1269/05
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2005:1130.80C1269.05.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.268,34 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2005 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84/100 und der Beklagte zu 16/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,00 EUR.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 EUR abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

 
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