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Amtsgericht Neuss, 79 C 4084/02

Datum:
25.05.2005
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
79 C 4084/02
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2005:0525.79C4084.02.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.249,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.6.2002 sowie 10 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 64 % und der Kläger zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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