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Amtsgericht Neuss, 75 C 7070/03

Datum:
15.07.2005
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
75 C 7070/03
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2005:0715.75C7070.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 0,01 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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