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Amtsgericht Neuss, 30 C 202/90

Datum:
30.05.1990
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 202/90
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:1990:0530.30C202.90.00
 
Tenor:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4.

Streitwert: 6.600,00 DM

 
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