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Amtsgericht Neuss, 84/39 C 5570/00

Datum:
02.03.2001
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Spix, Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
84/39 C 5570/00
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2001:0302.84.39C5570.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 560,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

 
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