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Amtsgericht Neuss, 42 C 1488/01

Datum:
23.05.2001
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
42 C 1488/01
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2001:0523.42C1488.01.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 442,25 DM nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satzüberleitungsgesetzes seit dem 19.10.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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