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Amtsgericht Neuss, 33 C 6161/00

Datum:
18.04.2001
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 C 6161/00
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2001:0418.33C6161.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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