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Amtsgericht Neuss, 32 C 374/90

Datum:
11.12.1990
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 374/90
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:1990:1211.32C374.90.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts E vom 02.08.1990 - Geschäftsnummer 14 B #####/####- wird die Klage abgewie-sen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 500,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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