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Amtsgericht Neuss, 36 C 337/89

Datum:
13.10.1989
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 337/89
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:1989:1013.36C337.89.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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