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Amtsgericht Langenfeld, 70 II 34/14

Datum:
03.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
70. Abteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
70 II 34/14
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2017:0803.70II34.14.00
 
Schlagworte:
Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung eines untergetauchten Eigentümers
Normen:
BGB § 927 Abs. 1 S. 3; VerschG § 1
Leitsätze:

Bei Untertauchen eines Vermissten ist auch dann keine Verschollenheit anzunehmen, wenn das Alter des Vermissten zwar über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt, aber keinen näheren Informationen vorliegen, nach denen die Wahrscheinlichkeit des Todes größer ist als die Wahrscheinlichkeit des Fortlebens.

 
Tenor:

wird der Antrag der Antragsteller vom xx.xx.2014 auf Durchführung des Verfahrens des Aufgebots des Eigentümers zurückgewiesen.

 
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