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Amtsgericht Langenfeld, 11 C 297/16

Datum:
06.10.2017
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
11. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 C 297/16
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2017:1006.11C297.16.00
 
Schlagworte:
Zu vergütender Zeitaufwand für ein Unfallrekonstruktionsgutachten
Normen:
JVEG § 4; § 8 Abs. 2
Leitsätze:

Bei der Festsetzung der Vergütung für ein schriftliches Unfallrekonstuktionsgutachten ist ein geschätzter Zeitaufwand von 15,25 Stunden als angemessen anzusehen.

 
Tenor:

Die dem Sachverständigen Dipl.-Ing. X. M.  für sein schriftliches Gutachten vom 9.6.2017 zustehende Vergütung wird gem. § 4 JVEG auf dessen Antrag auf 2.318,54 € (brutto) festgesetzt.

 
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