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Amtsgericht Langenfeld, 42 F 108/13

Datum:
31.03.2015
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
42. Familienabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
42 F 108/13
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2015:0331.42F108.13.00
 
Schlagworte:
Kindeswohlgefährdung, Entziehung der elterlichen Sorge
Normen:
BGB § 1666
Leitsätze:

Absehen von Maßnahmen nach § 1666 BGB nach Wegfall der Kindeswohlgefährdung während des laufenden Verfahrens.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass Maßnahmen nach den §§ 1666, 1667 BGB derzeit nicht erforderlich sind.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 €

 
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