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Amtsgericht Langenfeld, 34 C 249/15

Datum:
17.12.2015
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
34. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 C 249/15
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2015:1217.34C249.15.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Haltefrist für das Unfallfahrzeug, wenn der Geschädigte dieses - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter nutzt.
Leitsätze:

Nutzt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden das Unfallfahrzeug - ggfs. nach einer Teilreparatur - weiter, dann kann er fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne den Abzug des Restwertes bereits vor dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten verlangen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 512,10 € (Hauptforderung) in der Hauptsache erledigt ist.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen aus 512,10 € von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom 03.07.2015 bis zum 02.11.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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