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Amtsgericht Langenfeld, 32 C 87/14

Datum:
07.01.2015
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
32. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 87/14
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2015:0107.32C87.14.00
 
Schlagworte:
Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Normen:
§§ 1, 215 Abs. 1 VVG
Leitsätze:

Die Zusage der Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall bei der Vermittlung eines Mietwagenvertrages ist keine versicherungsvertragliche Leistung.

 
Tenor:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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