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Amtsgericht Langenfeld, 7 XVII K 2335

Datum:
20.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
7. Abteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 XVII K 2335
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2012:0920.7XVII.K2335.00
 
Tenor:

wird die der früheren Betreuerin A mit Beschluss vom 16.07.2012 abschlagsmäßig für die Zeit vom 11.02.2012 bis 06.06.2012 gewährte Vergütung aus dem Vermögen der Betreuten in Höhe von 569,50 € endgültig festgesetzt. Der zugrunde gelegte Stundensatz wird auf 33,50 € festgelegt.

Entsprechend gilt dies, soweit Vergütungszahlungen aus der Landeskasse erfolgten. Gegen diesen Beschluss wird die Beschwerde zugelassen.

 
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