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Amtsgericht Langenfeld, 64 C 52/10

Datum:
15.12.2010
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
64. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
64 C 52/10
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2010:1215.64C52.10.00
 
Tenor:

Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße a -b in Hilden am 27.04.2010 zu Tagesordnungspunkt 2 (Wirtschaftsplan 2010) gefasste Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2010 wird hinsichtlich des Kostenansatzes für den Heizungs- Verbrauch für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 96% und der Kläger zu 4%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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