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Amtsgericht Langenfeld, 11 C 290/09

Datum:
28.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
11. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 290/09
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2010:0428.11C290.09.00
 
Schlagworte:
Rückforderung der Vergütung für eine Partnerschaftsvermittlung
Normen:
BGB §§ 628, 812
Leitsätze:

Ist in einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag keine Erfolgsgarantie vereinbart, und hat der Dienstverpflichtete die vereinbarte Anzahl an Partnervorschlägen erbracht, kommt eine Rückforderung der bereits geleisteten Vergütung nur in Betracht, wenn die Vorschläge für den - insoweit darlegungs- und beweispflichtigen - Dienstberechtigten völlig unbrauchbar und wertlos waren.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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