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Amtsgericht Langenfeld, 11 C 123/05

Datum:
12.10.2005
Gericht:
Amtsgericht Langenfeld
Spruchkörper:
11. Abteilung des Amtsgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 123/05
ECLI:
ECLI:DE:AGME2:2005:1012.11C123.05.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, mit Wirkung ab dem 01. März 2005 der Erhöhung der Wohnraum-Nettomiete für die im Erdgeschoss des Hauses N-Straße in 40724 Hilden gelegene Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, Loggia, Küche, Diele, Bad und dazugehörigem Kellerraum von bisher monatlich 499,54 EUR (977,01 DM) über den anerkannten Betrag von 522,87 EUR hinaus auf insgesamt 570,00 EUR zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 30 % und die Beklagten zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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