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Amtsgericht Düsseldorf, 143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22

Datum:
23.08.2024
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 143
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
143 Ds 20 Js 9477/21 - 242/22
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2024:0823.143DS20JS9477.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

In der Strafsache

gegen              Q.,

wegen              Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung

hat das Amtsgericht Düsseldorfaufgrund der Hauptverhandlung vom 23.08.2024,an der teilgenommen haben:

Richter M.

als Richter

Amtsanwalt B.

als Vertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt Z. aus Düsseldorfals Verteidiger des Angeklagten Q.

T.als Nebenkläger,

Justizbeschäftigte F.

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Der Angeklagte Q. wird wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt;

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 5, 21, 49, 53 StGB

 
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