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Amtsgericht Düsseldorf, 56 C 157/23

Datum:
01.08.2023
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 56
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
56 C 157/23
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2023:0801.56C157.23.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 01.08.2023

durch den Richter am Amtsgericht S.

für Recht erkannt:

Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, die vollständig möblierte Wohnung Q.-straße, A., 8. Geschoss links, bestehend aus 3 Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem eingerichteten Bad, einer Dusche, einer Toilette, 2 Balkonen und 1 Loggia zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Der Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Kläger 4.500 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.000 € seit dem 06.02.2023 und aus 1.500 € seit dem 01.01.2023 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist hinsichtlich des Räumungsanspruchs vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten zu 1) und 2) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 32.000 € abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs i.H.v. 4500 € für die Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 35.600 € (28.300 € Nettomiete für das Jahr 2023 + 7.300 €)

 
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