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Amtsgericht Düsseldorf, 290a C 84/21

Datum:
17.01.2022
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 290a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290a C 84/21
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2022:0117.290A.C84.21.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

1.              der Frau N,

2.              des Herrn Dr. N2,

Kläger,

Prozessbevollmächtigte              zu 1, 2:Rechtsanwälte L,

gegen

WEG X, vertr. d. d. Verw. G, hdld. unter Hausverwaltung G,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:                            Rechtsanwälte T & T,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 06.12.2021

durch die Richterin am Amtsgericht G2

für Recht erkannt:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.08.2021 zu TOP 4 und TOP 13 werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

 
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