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Amtsgericht Düsseldorf, 56 C 60/20

Datum:
19.01.2021
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 56
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
56 C 60/20
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2021:0119.56C60.20.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

des Herrn C, C-Straße, Düsseldorf,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte M, Y-Straße, Essen,

gegen

die M3 V.V.a.G., vertr. d. d. Vorstand, V-Straße, Lüneburg,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigter:              Rechtsanwalt E, L-Straße, Berlin,

hat das Amtsgericht Düsseldorfim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 05.01.2021durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

                            Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: - 1.891,05 € bis zum 20.07.2020

                     -   891,05 € ab dem 21.07.2020

 
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