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Amtsgericht Düsseldorf, 24 C 24/21

Datum:
14.07.2021
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 24/21
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2021:0714.24C24.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

der Frau N,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte B,

gegen

die G-GmbH, vertr.d.d.GF,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte M,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 23.06.2021

durch die Richterin H

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 979,00 EUR (in Worten: neunhundertneunundsiebzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2020 sowie einen Betrag in Höhe von 40,00 EUR sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 71,92 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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