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Amtsgericht Düsseldorf, 23 C 315/20

Datum:
14.01.2021
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 315/20
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2021:0114.23C315.20.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 14.01.2021 durch die Richterin am Amtsgericht J

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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