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Amtsgericht Düsseldorf, 231 C 86/20

Datum:
01.10.2021
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 231
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
231 C 86/20
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2021:1001.231C86.20.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

des Herrn J.,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H.,

gegen

die Y. AG, vertr. d. d. Vorstand,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 23.07.2021

durch die Richterin am Amtsgericht M.

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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