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Amtsgericht Düsseldorf, 14 C 115/20

Datum:
24.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 115/20
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2021:0924.14C115.20.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

der F- GmbH, Vertr. d. d. Geschäftsführer,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte Q,

gegen

Frau G,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte T,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 26.07.2021

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 369,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die vollstreckende Partei nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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