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Amtsgericht Düsseldorf, 35 C 87/18

Datum:
26.05.2020
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 35
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 87/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2020:0526.35C87.18.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht X.

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 05.05.2020

durch den Richter am Amtsgericht F.

für Recht erkannt:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts X. vom 20.06.2018, Az. 35 C 87/18 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin vom 20.06.2018, diese trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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