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Amtsgericht Düsseldorf, 45 C 464/18

Datum:
12.02.2019
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 45
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 C 464/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2019:0212.45C464.18.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

der Frau F.,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigter:              Rechtsanwalt K.,

gegen

die H., vertr. d. d. Vorstand, d. vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden N., V., Niederlande,

Beklagte,

ZU-Bevollmächtigter:              D.,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte S.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.02.2019

durch die Richterin P.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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