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Amtsgericht Düsseldorf, 24 C 261/19

Datum:
10.12.2019
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 261/19
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2019:1210.24C261.19.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 06.11.2019

durch den Richter C

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu je 1/4 zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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